Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation
Du möchtest im gewerblichen Güterverkehr tätig werden, dann benötigst Du zusätzlich zur Ausbildung der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse eine “Grundqualifikation“ und musst zusätzlich eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen. Für den Erwerb der Grundqualifikation gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Erwerb durch Berufsausbildung
Der Fahrer macht eine Berufsausbildung mit staatlicher Anerkennung - Erwerb durch eine beschleunigte Grundqualifikation oder eine Grundqualifikation
Für die beschleunigte Grundqualifikation muss an einem Lehrgang mit 140 Unterrichtsstunden sowie 10 Praxisstunden teilgenommen werden. Zum Abschluss der beschleunigten Grundqualifikation wird eine 90 - minütige theoretische Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. Die entsprechenden Fahrerlaubnisklassen müssen zum Zeitpunkt der Prüfung bei der IHK noch nicht absolviert sein.
Für die Grundqualifikation muss an keinem Unterricht teilgenommen werden, aber es findet eine 7,5-stündige Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer statt. Die entsprechenden Fahrerlaubnisklassen müssen auch hier noch nicht im Besitz des Bewerbers sein. - Besitzstand
Fahrer, die eine notwendige Fahrerlaubnisklasse (2, 3, C1, C1E, C, CE) vor dem Stichtag 10.09.2009 erworben haben, sind aus Sicht des Gesetzgebers für ihren Tätigkeitsbereich (Güterverkehr) grundqualifiziert und haben einen sogenannten Besitzstand.
Die beschleunigte Grundqualifikation kannst Du bei uns vollziehen. Für genauere Details kommst Du am besten direkt vorbei, damit alles Weitere besprochen werden kann.